Willkommen! "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

von Hans Immanuel Herbers


Donnerstag, 23. August 2012

Geschlechterquotenwahlrecht und Piraten

Wenn wir eine freiheitliche Gesellschaft anstreben, dann bedeutet dies eben dies: Eine Gesellschaft der Freien und Gleichen. Frei geboren, frei in der Ausübung ihrer Rechte, in er Wahl der eigenen Entscheidungen, des Lebensstils, der Überzeugungen. Gleich in Rechten vor dem Gesetz, im Staat aber auch in den Geschäften miteinander. Frei und gleich sollen dabei die einzelnen Menschen sein. Nicht Kollektive, Verbände, Gruppen tragen eine solche Gesellschaft sondern Individuen, die sich frei zusammenschließen können oder eben auch nicht.


Dabei beschreibt die Gesellschaft der Freien und Gleichen nicht einen Ist-Zustand sondern ein Ziel, eine Leitschnur politischen Handelns. Schritte, die weg von diesem Ziel führen, sind Schritte gegen eine freiheitliche Gesellschaft und ganz und gar keine Brücken dahin. Wer meint, dies wäre banal, hat nicht zuende gedacht.

Hier jedenfalls liegt die Berechtigung für die These, dass die Piraten wahre Liberale sind. Piraten stehen für eine Gesellschaft, die sich nicht mehr kollektivistisch identifiziert. Man ist, wenn überhaupt, in der Gewerkschaft weil die bestimmte Services bietet. Man ist, wenn überhaupt, in Verbänden um deren Dienstleistung und Erfahrungsaustausch wahrzunehmen. Selbst bei der Kirchenmitgliedschaft geht das vielen so. Derweil organisiert sich Gesellschaft neu, vernetzt sich längst auch unter älteren Kleingartenfreunden digital und punktuell. Unter der dünnen Schicht der Verbändegesellschaft wächst längst die kommende Gesellschaft der freien Geister, die ungezwungen Standpunkte austauscht, themenbezogen zusammenwirkt und die ihre neue Freiheit immer energischer verteidigt. Für diese Gesellschaft freier, nicht vereinnahmter Bürger stehen die Piraten.

Gleiche Wahlen - Eine Errungenschaft


Dem entgegen stehen Gesellschaftsmodelle, die Menschengruppen kollektiv in den Kampf führen, die ein Ringen fester Gruppen um die Macht postulieren. Ob das völkische Formierung, Klassenkampf oder Geschlechterkampf sein mag ist im Ton verschieden, nicht aber im kollektivistischen Denken, dass den Einzelnen zur Schachfigur im Kampf der Heere des „Guten” degradiert.

In früheren Zeiten war das Wahlrecht nach Klassengesichtspunkten unterschieden. Noch bis 1918 galt in Preußen das Drei-Klassen-Wahlrecht während schon die Revolution von 1848 für das gleiche Wahlrecht angetreten war. Der große deutsche Philosoph der Aufklärung, Immanuel Kant, war 1797 noch dafür eingetreten, dass nur Menschen mit eigenem Besitz, die nicht bei anderen angestellt sind, wahlberechtigt sein dürfen weil nur sie unabhängig entscheiden könnten. Der Zug der Zeit ging zum Glück darüber hinweg. Wirklich demokratisch und frei sind Wahlen nur, wenn alle Wahlberechtigten rechtlich gleich sind.

Überhaupt war eine Bindung des Wahlrechts an Besitz weit verbreitet. Ob im antiken Griechenland, in den USA nach ihrer Gründung oder selbst im revolutionären vorjakobinischen Frankreich: Wählen durfte, wer Besitz oder Land hatte.

Wählen durften auch nur Männer. Oder fast nur. Es finden sich da diverse Begründungen. Mitunter gab es für Ledige und Witwen ein Frauenwahlrecht - Ehefrauen galten bereits durch ihre Männer vertreten. Zwischen 1906 (Finnland) und 1984 (Liechtenstein) erst setzte sich das Frauenwahlrecht in ganz Europa durch. In Deutschland war die Weimarer Nationalversammlung 1919 der Beginn gleicher Wahlen für alle.

Auch unterschiedliche Behandlung nach rassistischen Kriterien gab es. In der südafrikanischen Kapprovinz konnten ab 1933 „Farbige” zwar wählen, durften aber nur „Weiße” als ihre Vertreter ins Parlament schicken. Zu offensichtlich ein Betrug am Grundsatz freier und gleicher Wahlen, als dass darüber überhaupt diskutiert werden müsste. Bemerkenswert ist aber, dass dies Beispiel zeigt, dass freie und gleiche Wahl sowohl für das aktive als auch für das passive Wahlrecht gelten müssen.

Am passiven Wahlrecht bringen nun frühere Streiter für eine demokratischere Gesellschaft  die nächste Variante ungleicher Wahlen ins Spiel - in Deutschland 2012. Ein System, dass Parteien nicht mehr frei erlaubt, zu Wahlen aufzustellen wen immer die Mitglieder der Partei wählen. Die regierenden Grünen Baden-Württembergs wollen eine verpflichtende Geschlechterquote auf Wahllisten per Gesetz erzwingen. Nicht mehr demokratische Willensbildung vor einer Listenaufstellung sondern das Geschlecht sollen den Ausschlag geben, wer aufgestellt wird. Nur wenn sich nicht genug Frauen zur Kandidatur bereit finden, dürften Männer gewählt werden - was bedeutet, dass im Zweifel jede kandidierende Frau ohne Gegenkandidatin ihre Wahl sicher hat, ein Mann darf ja nicht gewählt werden.

Die Südwest-Grünen wollen dies über eine Änderung des Wahlgesetzes erreichen, ihr kleinerer Koalitionspartner SPD möchte die Verfassung dazu ändern (eine trickreiche Ablehnung, denn dazu gäbe es im Landtag keine verfassungsändernde Mehrheit). Aber das Thema bleibt uns so oder so erhalten: Auch die grüne Bundestagsfraktion arbeitet daran.


Geschlechterquotenwahlrecht - Ein Verstoß gegen die Menschenrechte


Wie jedes Modell - ob 3-Klassen-Wahlrecht, Männerwahlrecht, Apartheid oder was immer - gewinnt auch ein Geschlechterquotenwahlrecht nicht an demokratischer Berechtigung nur weil Schweden oder Frankreich im Rausch des Wettlaufs um Frauenquoten ähnliches bereits versuchen.

Ursprünglich waren die sogenannten Vier Säulen der Grünen „ökologisch, basisdemokratisch, sozial und gewaltfrei”. An tatsächlich gesellschaftsverändernder Relevanz blieb nur das ökologische, als massiver zweiter Säule ergänzt durch „feministisch”. Wie tief die Veränderung der Grünen zur feministischen Quotenlobby geht erkennt man schon am Verhalten grüner „Realos” oder „Reformer”, wie sie sich nennen. An jedem Politikfeld riskieren sie mutig Kritik und parteiinterne Debatten. Aber zum Quotierungswahn hört man auf weiter Flur nur Schweigen - es sei denn man redet außerhalb zitierfähiger Runden, wo auch solche Grünen, die noch irgendwo wiedergewählt werden möchten, ein offenes Wort wagen.

Dabei stellt schon die parteiinterne Zwangsquote der Grünen, die längst in abgeschwächter Form von anderen Parteien übernommen wurde, ein demokratisches Problem da. Im Interview mit Heise-Telepolis sagt der Sozialdemokrat Klaus Funken dazu:

    Herr Funken, was hat eine Frauenquote mit Demokratie zu tun?

    Klaus Funken: Leider sehr wenig. [...] Mit Hilfe der Frauenquote soll ein Ziel, nämlich die zahlenmäßige Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebenslagen gleichsam par ordre du mufti erzwungen werden. Auch in politischen Parteien. Es ist offensichtlich, dass sich bei der Umsetzung der Quote Probleme ergeben.

    Das fängt schon bei den uns allen verfassungsrechtlich garantierten, den sogenannten unveräußerlichen Grundrechten an. Eine verbindlich vorgeschriebene Frauenquote verstößt nämlich gegen das Diskriminierungsverbot unserer Verfassung. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG bestimmt, dass "niemand … wegen seines Geschlechts, … benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Genau darum geht es aber bei der Frauenquote. Es geht um die Bevorzugung von weiblichen Parteimitgliedern bei der Gewinnung von Mandaten in Parlamenten und bei der Vergabe von Ämtern und Funktionen in der Partei.

Der politischen Entscheidung der Mitglieder wird also ein Geburtskriterium vorangestellt: Nicht politische und persönliche Eignung, nicht mit der Personenauswahl immer auch verbundene Richtungsentscheidungen - nicht also die freie und gleiche Wahl gehen vor sondern die Frage ob die Kandidierenden sich durch X- oder Y-Chromosomen auszeichnen. Ein Geburtsmerkmal. Nicht anders als etwa die Hautfarbe.

Erst nach der Sortierung der Kandidierenden in Frauen und Männer darf das Mittel der Wahl greifen. Und auch das nur unter Beachtung der Chromosomenfrage. Das Mitglied darf für Platz X der Liste nicht wählen, wen es dort für die beste und richtigste Besetzung hält sondern darf nur innerhalb der Geschlechtsgruppe auswählen. Eine völlig eindeutige Beschränkung der gleichen Wahl durch ein Geburtskriterium.

Sorry - lehnen wir Apartheidwahlen nur deshalb ab, weil die Rassisten sich die falsche Diskriminierung ausgesucht haben? Oder stehen wir auf dem Boden der Menschenrechte, deren Artikel 1 beginnt mit dem Satz:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.”
oder wie es das Grundgesetz treffend und präzise sagt:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” (Art. 3 (1)).

Alle gesetzlichen Mittel müssen sich an diesem Grundsatz messen lassen. Die Einschränkung der Wahlfreiheit durch Geburtsmerkmale ist damit nicht vereinbar.

Das gilt innerhalb der Parteien, aber erst Recht in der Gesellschaft.

Die Wirkung geht ins Gegenteil


Die Argumentation der Quotenbefürworter ist ja knapp gesagt diese: Frauen seien trotz gleicher Rechte in der Praxis immer noch benachteiligt. Da sich diese Benachteiligung nicht von selber aufhebe sei es Aufgabe des Staates, hier nachzuhelfen - denn die Gleichberechtigung ist ja Verfassungsgebot und um das zu erreichen müsse der Staat die geeigneten Mittel anwenden. Eine Quotierung sei daher eine Art „Brückentechnologie” bis zu der Zeit, in der in der Gesellschaft faktische Gleichheit herrsche.

Dies Argument wird  auch von den wenigen Befürworten einer Quotierung in der Piratenpartei vorgetragen - und es wird dann oft nur überlegt, ob diese Brückenfunktion wirklich dem Zweck nütze. Das ist aber die falsche erste Frage. Zuerst mal muss man doch fragen: Wäre diese „Brücke” mit unserem Weg überhaupt vereinbar? Nur wenn gesetzliche Quotierung bei Wahlen zumindest eine hinnehmbare Methode wäre, käme die Frage nach ihrer Wirksamkeit zum Zuge.

Aber fragen wir ruhig auch nach der Wirkung einer solchen Regelung.

Der schon erwähnte Klaus Funken sagt im Interview:

Es fördert ja nicht gerade das Selbstwertgefühl einer Frau, wenn sie auf einer reinen Frauenliste antritt, von der sie weiß, dass ihre Chance, gewählt zu werden, gegenüber männlichen Mitbewerbern per Parteisatzung deutlich höher liegt. Quotenregelungen sind, so sehen es viele, auch viele Frauen, eine subtile Form der Frauenverachtung. Die Frage, warum gerade die Quotenpartei SPD für Frauen so wenig attraktiv ist, wird in der Parteiführung allerdings verdrängt, sie darf gar nicht erst - um des lieben innerparteilichen Friedens willen - gestellt werden.

Das ist nicht nur richtig - es ist auch gut zu erkennen gerade bei den Grünen selbst. Ist es ein Zufall, dass bei der Doppelspitze der Grünen Bundestagsfraktion von Anfang an medial und öffentlich Jürgen Trittin als der eigentliche Vorsitzende und Renate Künast als „Nummer 2" wahrgenommen wurde? Davon, dass zu Zeiten Joschka Fischers keine der durch Quote als Partei- und Fraktionsvorsitzende gewählten Frauen eine wirklich gestaltende Rolle spielte soll gar nicht erst näher die Rede sein. Derartige Beispiele lassen sich viele finden.

Und ist es andererseits nicht auffällig, das sdie beiden politisch mächtigsten Frauen in Deutschland - die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin von NRW - sich in ihren Parteien als Vorsitzende und Spitzenkandidatin eben nicht auf Quotierung stützten und stützen sondern auf ihr persönliches politisches Gewicht und Geschick in Konkurrenz zu allen anderen?

Ein zweiter praktischer Effekt ist nicht zu vernachlässigen:

Die Idee solcher Quotierungswahlen und einer Zwangsquote beim passiven Wahlrecht unterstellt, dass Männer und Frauen in jedem Fall in gleicher Anzahl am Erringen politischer Mandate interessiert zu sein haben. Wo Frauen daran nicht interessiert sind - oder weniger als Männer - muss demnach ein Defizit bei den Frauen vorliegen, dass nur durch „falsche” Erziehung, „falsche” Einstellungen und Lebensvorstellungen herrühren kann.

Piraten aber respektieren die individuell verschiedenen Lebensentwürfe von Menschen, Piraten suchen keine Schubladen um Menschen zu sortieren und dann zu gleichförmigem Verhalten zu drängen.


Ein Geschlechterquotenwahlrecht ....
  • verstößt gegen Grund- und Menschenrechte,
  • ist mit dem Ziel der Piraten von einer Gesellschaft der Freien und Gleichen nicht vereinbar,
  • soll eine einheitliche Formierung der Gesellschaft erzwingen, die wir gar nicht anstreben,
  • diskrminiert engagierte Frauen indem es sie aus dem demokratischen Wettstreit herausnimmt.


Piraten können diesen Vorstoß der Grünen nur heftig ablehnen.

7 Kommentare:

  1. Ich finde es lieb wir ihr euch um die Einsicht in materielle Grundlagen von Freiheit drückt - ist doch komisch, dass die älteren Damen in der Politik sich alle für einen Quotenschutz einsetzen. "Jeder kann" zu propagieren ist die eine Sache. Jeder kann auch nicht auf eigenen Kosten zum Parteitag fahren, jeder kann nicht auf eigene Kosten in den Vorstand, es sei denn er ponadert - wie gesagt, Freiheit hat manchmal materielle Grundlagen. Das scheinen Piraten gern auszublenden.

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  2. @Martin Schön: Der Zusammenhang deines Kommentars erschließt sich nicht. Hier geht es um die Segregation im Wahlrecht nach Chromosomen.
    Mit materiellen Grundlagen, den Nachteilen, die Menschen ohne Geld haben, hat das Thema nun nichts zu tun. Pleite sein ist übel - ob Mann oder Frau. Und es hilft wohl niemanden, der nicht weiß wie er sich finanzieren soll, wenn er dazu noch nach Geschlecht einsortiert wird.
    Also: Thema verfehlt.

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  3. Ich bin weiblich, und ich lehne Frauenquoten ab, weil ich nicht die "Quotentussi" sein will.

    Seien wir doch mal ehrlich: Wo Quoten herrschen, wird Frauen genau das unterstellt, ganz gleich, wie qualifiziert sie sind. Hilft das Frauen? Im Gegenteil. Der Weg über die Quote führt für Frau nur auf's Abstellgleis.

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  4. Ich bin für ein Wahlrecht mit offenen Listen, um jeder gesellschaftlichen Gruppe die Gelegenheit zu geben, fair im Parlament vertreten zu werden, selbst wenn diese faire Vertretung sich noch nicht auf den Kandidatenlisten wiederfindet.

    Ansonsten finde ich (männlich) den Beitrag absolut unpassend. Da wird behauptet, eine Reißverschlussregelung würde gegen die Menschenrechte und die Gleichheit verstoßen, und wird mit Apartheid verglichen.

    Sorry, aber die Apartheid war ein Unrechtssystem, in dem die Minderheit die ganze Macht beanspruchte, während das Reißverschlussverfahren einfach die Liste in zwei Hälften aufteilt - was ziemlich genau den Bevölkerungsanteilen von Männern und Frauen entspricht. Aufteilung anhand von Bevölkerungs- oder Wähleranteilen von Gebieten hat man in Deutschland oft, und das wird bedenkenlos akzeptiert - aber bei Geschlechtern anstatt von Gebieten soll es gegen die Menschenrechte verstoßen?

    Darüber hinaus gibt es bei der letztendlichen Wahl keine Quote mehr - die Listen sind ausgeglichen, aber die Wähler könnten sich leicht für ein rein männliches oder rein weibliches Gremium entscheiden.

    Im konkreten Fall in Baden-Württemberg geht es darum, dass das Wahlgebiet in mehrere Wahlgebiete unterteilt ist, in denen im Allgemeinen 4-8 Vertreter gewählt werden. Sagen wir, es sind im Beispielgebiet 4. Dann könnten auf einer Liste einer Partei oder Vereinigung in diesem Gebiet 6 Kandidaten antreten. Nach dem Reißverschlussverfahren wären 3 Plätze für Männer und 3 für Frauen reserviert.

    Angenommen, es stehen keine Frauen zur Verfügung oder diejenigen, die antreten wollen, werden mehrheitlich abgelehnt. Dann besteht die Liste nur aus 3 Männern. Aber es sind überhaupt nur 4 Sitze im Gebiet zu besetzen. Einer kleinere Partei wie die Piraten würde davon 0-1 erhalten, bei drei Bewerbern (das ist immer noch mehr Wahlfreiheit als bei der Bundestagswahl, wo man eine feste Liste und nur einen lokalen Kandidaten wählen kann). Eine größere Partei wie SPD oder Union, oder eine große Wählervereinigung dagegen sollte doch 3 Kandidatinnen finden können, die nicht summarisch abgelehnt würden.

    Ich bin gespannt, wie Sie auf meinen Beitrag reagieren - bin ich für Sie jetzt auch ein Feind der Menschenrechte?

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  5. Ihr Beitrag sagt nichts Neues. Die Gleichheit jedes einzelnen Wählenden beim Wahlrecht würde nach dem Grünen-Gesetzenentwurf aufgehoben und in Chromosomenfaktoren gesplittet. Die Freiheit der Parteien oder Wählervereinigungen in ihrer Bewerberaufstellung würde eingeschränkt.

    Ob in einem Wahlgebiet - Wahlkreis oder was immer - eine Gruppierung überhaupt Männer hat, die das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder finden, ist offen. Es müsste dann irgendein Mann aufgestellt werden - eben egal, ob er von den Mitgliedern politisch gewollt ist. Ansonsten wären die Chancen der Partei oder Wählervereinigung auf Mandate entsprechend ihrem Wähleranteil erheblich verringert.

    Mit Ihrer Logik könnte ich auch für jede andere unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppe Wahlrechtsquoten einführen. Migranten, Behinderte, Schwule, Lesben .... Die Argumentation wäre dieselbe.

    Ihr Vergleich mit der Aufteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ist irrefühend. Wahlkreise führen in Deutschland nicht zur politischen Zusammensetzung des Parlamentrs, dazu gibt es die Listenwahl und den gebotenen Verhältnisausgleich. Dass der beim Bundestagswahlrecht nicht gewährleistet war hat das Bundesverfassungsgericht ja nun massiv angemahnt.

    Ich kann keine Rechtfetrtigigunhg dafür sehen, die Bevölkerung in zwei segregierte Menschengruppen aufzuteilen und das Wahlrecht entlang dieser Linie zu trennen. Ja, das ist die Logik der Apartheid. Menschen sind frei und gleich an Rechten geboren und was die Grünen vorhaben steht diesem Grundsatz diametral entgegen.



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  6. Es gibt wohl kaum etwas, dass rot-grüne Volkserzieher auslassen. Heute (11.11.2013 !) berichtet der Spiegel über die Absicht von SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz sogar auf den Stimmzetteln die Wähler darauf aufmerksam zu machen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und das auch bei Wahlen gilt.

    Kommt bestimmt noch der Hinweis welche Liste die rotgrünen Quotenträume nicht erfüllt.

    Freie Wahlen geht anders.

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  7. Ich finde diesen Beitrag sehr gut und möchte ihn ergänzen: Eine Einschränkung des passiven Wahlrechts, wie hier aufgeführt, wäre ähnlich einer Segregation des aktiven Wahlrechts; ergo man unterteile die Wahlen in "Männerstimmen" und "Frauenstimmen" und skaliere das Ergebnis dann anteilsmäßig hoch, falls die Wahlbeteiligung nicht 50:50 ist.
    Hierbei würden dann die Männer "abgestraft" für die mangelnde Wahlbeteiligung der Frauen; ergo eine Abwertung der Stimmen aus einem "Personenkreis" aufgrund der freiwilligen Entscheidungen, die in einem anderen Personenkreis getroffen wurden.
    Warum ich diesen Kommentat poste: An diesem Beispiel dürfte jedem klar werden, was der Unterscied zwischen Chancengleichheit (jeder darf wählen) und Ergebnisgleichheit (Männer und Frauen bestimmen die Politik 50:50) ist.
    Da darf doch jeder selbst mal drüber nachdenken...

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