Willkommen! "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

von Hans Immanuel Herbers


Sonntag, 6. Januar 2013

Mobbing von oben - wie die Kirche unbequeme Pastoren los wird

Ein Relikt aus der NS-Zeit erleichtert bis heute evangelischen Kirchenleitungen den Personalabbau. Deutsche Gerichte halten sich bisher raus - hier sei im Sinne der Religionsfreiheit die Kirche frei zu tun, was sie wolle.

Prominentestes Opfer dieser Regelung war Pfarrer Paul Schneider, der 1939 im KZ Buchenwald ermordet wurde. Heute ehrt die Kirche ihn als Märtyrer der Bekennenden Kirche. Das „Problem” der nazi-treuen Kirchenleitung im Rheinland war: Schneider hatte immer wieder gegen den Absolutheitsanspruch der NSDAP gepredigt. Als Angehöriger der „Bekennenden Kirche” bestritt er auch die Legitimität der rheinischen Kirchenleitung. Nun hatte Schneider sich dienstrechtlich aber nichts zu Schulden kommen lassen.

Dasselbe galt übrigens für etliche Pfarrer, die aus jüdischen Familien stammten und deren Entfernung aus dem kirchlichen Dienst die Nazis verlangten. Ein „Arierparagraph” wie beim Staat war aber in der evangelischen Kirche nicht durchsetzbar. So standen die Kirchenjuristen vor dem Problem: Wie wird man Pfarrer los, denen man nichts vorwerfen kann?

Das scheinbar schwierige Problem war einfach gelöst. Die Vorgabe dafür hatte der NS-Staat geliefert. 1937 war mit dem „Deutschen Beamtengesetz” die Möglichkeit geschaffen wurden, Beamte ohne ihnen ein Dienstvergehen vorzuwerfen in den sog. „Wartestand” zu versetzen. Anhänger der republikanischen Verfassung wurden so in großer Zahl ihrer Ämter enthoben um Platz zu machen für Nazi-Beamte. Die Betroffenen wurden nicht auf andere Stellen versetzt (denn man wollte sie ja loswerden) sondern ohne Tätigkeit in verringerter Höhe weiter besoldet - bis sie nach Ablauf einiger Jahre in den vorgezogenen Ruhestand versetzt wurden. Die Detmolder evang. Theologieprofessorin Gisela Kittel fasst richtig zusammen:

"Damals führte der nationalsozialistische Staat den Wartestand als Zwischenstation vor dem Ruhestand in sein Beamtenrecht ein, um Personen, die er disziplinarisch nicht belangen konnte, aber dennoch loswerden wollte, aus dem aktiven Dienst zu entfernen."
Dieses Instrument übernahmen nun dankbar evangelische Kirchenjuristen. Am 18. März 1939 trat z.B. im Rheinland die entsprechende Kirchenverordnung in Kraft. In aller Eile wurde Paul Schneider mit Hilfe dieser Verordnung seines Amtes enthoben. Dazu reichte, dass es in der Gemeinde zu Spannungen gekommen war - und dafür konnten ja schon wenige  NSDAP-Anhänger mühelos sorgen. Ein Vorwurf gegen Schneider musste nicht erhoben werden. Die Verfügung wurde ihm ins KZ Buchenwald zugestellt - wo Schneider aber kurz zuvor am 18. Juli 1939 ermordet worden war.

Diese evangelische Version der Amtsenthebung Wartestandes sah im Wesentlichen so aus (zur Entwicklung dahin s. auch hier):
  • Es wurde für Spannungen in der Gemeinde gesorgt - irgendwer fand sich immer der mit dem Pfarrer unzufrieden war.
  • Aufgrund der Spannungen wurde von der Kirchenleitung festgestellt, dass ein „gedeihliches Wirken” des Pfarrers in der Gemeinde nicht mehr zu erwarten war.
Bis zu diesem Punkt nichts Neues: in der Vergangenheit hatte man dann Pfarrer auf andere Stellen versetzt. Dasselbe war auch Praxis beim Staat. Nun kam aber die von NSDAP und Kirchenleitungen gesuchte Neuerung hinzu. Der jeweilige Pfarrer sollte ja gar nicht mehr in der Kirche wirken dürfen:
  • Der Betroffene wurde für 3-5 Jahre in den Wartestand versetzt (Zeitraum je nach Landeskirche). In dieser Zeit wurde sein Gehalt um 20-25% gekürzt - und dass ohne dass ihm  etwas vorgeworfen wurde. 
  • Nach Ablauf dieser Zeit wurde der Pfarrer zwangsweise in den Ruhestand versetzt, was je nach Alter weitere Kürzungen bedeutete.
Die entsprechenden Gesetze wurden bis Anfang der 50er Jahre in Bund und Ländern vom Staat aufgehoben. Sie waren mit einer rechtsstaatlichen Ordnung des Beamtenwesens nicht vereinbar. Anders bei der evangelischen Kirche.

Die evang. Kirche beansprucht zwar, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes Beschäftigungsverhältnisse nach dem Bundesbeamtengesetz eingerichtet zu haben. Der dazu gehörende rechtsstaatliche Schutz aber fehlt in der Kirche.

Bis heute müssen Pfarrer der evang. Kirche damit rechnen, dass jeder Fall von Mobbing gegen sie, jede Spannung in der Gemeinde und jede zu kritische Haltung gegenüber der Kirchenleitung zum Verlust ihrer Stelle und zu erheblichen Einkommenseinbußen für sie und ihre Familien führen kann - ohne dass ihnen eigenes Verschulden vorgeworfen wird und ohne Rechtsschutz durch ordentliche Gerichte.

2010 beschloss die Synode der EKD ein bundesweit einheitliches „Pfarrdienstgesetz”. Darin wird die aus der NS-Zeit überkommende Rechtslage zementiert. Die §§ 79 (2) und 80 (1) und (2)  erlauben die Versetzung in den Wartestand mit Gehaltskürzung und späterem Ruhestand ausdrücklich ohne dass ein Verschulden des Betroffenen vorliegt: § 80 (2) 3. Satz:
"Die Gründe für die nachhaltige Störung müssen nicht im Verhalten oder in der Person der Pfarrerin oder des Pfarrers liegen."
Trotz eines sogenannten „öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses auf Lebenszeit” schafft sich die evangelische Kirche das Recht, Pastoren ohne deren Verschulden ihres Amtes zu entheben und ihre Bezüge drastisch zu kürzen. Ein wirksames Instrument gegen zu kritische Pastoren.

Selbstverständlich hätte die Kirche die Möglichkeit, Pfarrer, in deren Gemeinde es tatsächlich zu problematischen Arbeitssituationen kommt, einvernehmlich in andere Stellen zu versetzen. Das war auch jahrzehntelang gängige Praxis. Doch heute trifft sich die für die Kirchenleitungen bequeme Rechtslage mit einer Situation, die für Kirchenleitungen und Kollegenschaft das „Feuern” attraktiver machen. In allen Landeskirchen müssen drastisch Stellen gekürzt werden - zwischen 10 und 25% in wenigen Jahren. Da kommt es grade Recht, unbequeme Amtsinhaber auf kostengünstige Weise loswerden zu können.

Und die Kollegenschaft? Während oft in den Gemeinden massive Proteste laut werden herrscht in der Pfarrerschaft peinliches Schweigen.

Die lippische Theologieprofessorin Gisela Kittel schreibt in einem Brief an die Pfarrerinnen und Pfarrer der lippischen Kirche im März 2011:
"Nur Gemeindepfarrer und  Gemeindepfarrerinnen sitzen auf den Schleuderstühlen. Sie sind es, die der heute immer mehr um sich greifenden Seuche des Mobbens und Wegmobbens in vorderster Stellung ausgeliefert sind. Daher müssten sie von ihren Kirchenleitungen auch besonders geschützt werden. Doch diese Gesetze wirken sich zum Gegenteil aus. Sie sind geradezu eine Einladung zu – Erfolg versprechendem – Mobbing. Sie können jeden Gemeindepfarrer und jede Gemeindepfarrerin treffen. Auch wer heute noch meint, gut mit seinem oder ihrem Kirchenvorstand auszukommen und keine Feinde zu haben, die bewusst Unruhe in der Gemeinde schüren, kann morgen schon mit ganz anderen Verhältnissen konfrontiert sein."
Vor diesem Mobbing und vor der ständigen Drohung des unverschuldeten Verlustes von Amt, Beruf und Einkommen stehen evangelische Gemeindepfarrer heute. Und unter diesem Druck stehen sie den Kirchenleitungen gegenüber. Die Frage heißt dann allzu oft: Schweigen oder harte Konsequenzen tragen?


Politisch und juristisch wird immer fraglicher, ob diese Praxis der Rechtlosigkeit vom Grundgesetz und den Menschenrechten gedeckt ist. Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung lässt die Kirchen
„ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes”
ordnen.

Noch 2008 sah das Bundesverfassungsgericht in der Wartestandspraxis der evang. Kirche keinen Verfassungsverstoß. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) sah 2011 noch mehrheitlich die kirchliche Praxis für vertretbar an. Offenbar kommt aber in die Rechtsprechung Bewegung - wie man an Urteilen von Oberverwaltungsgerichten und an anderen Urteilen des EuGMR in Fragen des kirchlichen Dienstrechtes (s. z.B. hier) sieht.

Ich werde die Entwicklung aufmerksam beobachten - und in gewissem Maße mitgestalten. Immerhin bin ich selber Betroffener: ohne dass mir irgendeine Pflichtverletzung vorgeworfen wird bin ich in den Wartestand versetzt und soll nach Ablauf der Wartestandsfrist in den Ruhestand versetzt werden. Nach jahrelangen Verfahren vor innerkirchlichen Verwaltungsgerichten wird sich erst noch zeigen, ob die Versetzung in den Ruhestand auch vor staatlichem Verfassungsrecht Bestand hat.

Initiativen von Betroffenen, die sich zur Wehr setzen, haben daher meine volle Unterstützung - sei es „D.A.V.I.D gegen Mobbing in der evangeklischen Kirche”, die „Melsunger Initiative” oder die „IG Recht in der Kirche”.

7 Kommentare:

  1. Lieber Hans, weiter so. Du bist ein echter Pirat!

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  2. Ein interessanter Einwand: Ich klage hier, so heißt es, Dinge an die doch in anderen Berufen nicht viel besser seien.

    Leider ist das einerseits richtig. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: Welche Arbeitgeber gibt es für evangelischde Pfarrer außer der evangelischen Kirche und ihren Unterorganisationen?

    Und Bewerbungen von Opfern dieser "Ungedeihlichkeits"-Verfahren sind innerhalb der evangelischen Kirche zwecklos. Serienweise Erfahrungsberichte Betroffener zeigen das. Die diskrete Buschtrommel zwischen den Landeskirchenämtern funktioniert.

    Was sagte mir ein Oberkirchenrat nach einer Podiumsdiskussion beim privaten Gespräch? "Warum wir diese Pfarrer nicht auf anderen Stellen beschäftigen? Die machen nur Ärger und wir haben sowieso zu viele. Aber damit können Sie mich nicht zitieren." Amen.

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  3. Spiegel-Online berichtet jetzt über die Lage:

    http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/pfarrer-mobbing-rechtlos-zu-gottes-diensten-a-902295.html

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  4. Hab vor Jahren schon einmal davon gehört. Mir ist bloß die Rechtslage noch nicht ganz klar. Das EKD Pfarrerdienstrecht ist ja per se nicht bindend für die Landeskirchen, Sachsen hat da, wenn ich mich recht entsinne, aus anderen Gründen sich klar dagegen ausgesprochen...
    Was ich unbegrfeiflich finde ist, daß andere Landeskirchen diese Pfarrer nicht aufnehmen wollen. Immerhin gibt es nicht nur Kirchen wie das Rheinland, Westfalen oder Lippe, wo es zu viele Pfarrer gibt, sondern auch Kirchen, die händeringend Pfarrer suchen. In Deutschland, aber auch in Öterrich oder der Schweiz.
    Ob vor weltlichen Gerichten für einen anständigen Umgang mit den Pfarrern gesorgt werden kann, bezweifle ich ein wenig. Man würde sich nur gezwungenermaßen fügen und weitere Hintertürchen suchen, um die überschüssigen Pfarrer loszuwerden. Vielmehr bräuchte man Unterstützung an der Basis, die dann de Synoden unter Druck setzen müßten. Ein weiterer Weg, aber so kann es vielleicht eher zu einem richtigen Umdenken kommen. Gibt es eigentlich eine Liste Betroffener, so daß man sich über das Ausmaß ein Bild machen kann?

    Gottes Segen
    De Benny

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  5. Das EKD-Pfarrdienstgesetz ist dazu konzipiert von den Landeskirchen übernommen zu werden. Die meisten Landeskirchen haben das auch getan.

    Auf jede Pfarrstelle, die auch außerhalb der eigenen Landeskirche ausgeschrieben wird, kommen etliche Bewerbungen von außerhalb. Es sind aber nur sehr wenige Stellen - man kann das im Stellenportal unter www.ekd.de sehr gut verfolgen.

    Für anständigen Umgang kann kein Gericht sorgen. Aber glauben sie mir: Es wäre schon ein wesentlicher Fortschritt wenn es wenigstens einen rechtsstaatlichen Umgang gäbe! Finanziell macht es einen großen Unterschied aus, ob eine Pfarrfamalilie plötzlich auf 3/5 der Bezüge reduziert wird und ob die Pension des Pfarrers in der Folge ohne eigenes Verschulden drastisch gekürzt wird. Sozial und psychologisch macht es viel aus, ob eine Amtsenthebung von einem rechtsstaatlichen Gericht überprüft und aufgehoben wird oder ob man gezwungenermassen vor kirchlichen Scheingerichten "Vergleiche" eingehen muss um wenigstens etwas Absicherung zu haben.

    Es gibt eine dreistellige Zahl von Fällen, eine Statistik kenne ich nicht. Googlen Sie einmal "ungedeihlich Pfarrer Kirche" - Sie werden sich wundern wieviel Fälle Sie finden.

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  6. Ich meinte nur, daß schlußendlich nicht die EKD zuständig ist, sondern die einzelnen Landessynoden, in Ihrem Fall Lippe, in meinem Fall wird es irgendwann mal die Pfalz sein. Da hat man IMHO auch eher die Möglichkeit (gerade in so kleinen Kirchen wie den unseren) auf Gehör zu stoßen, als in Hannover. Jedenfalls denke ich mir das so in meiner Naivität.

    Mir war bisher nicht bekannt, daß Pfarrstellen nur manchmal auch außerhalb ausgeschrieben werden. Ich hätt mir in meiner Naivität vielleicht einfach die Ausschreibungen der einzelnen Kirchen angeseen und wär so frech gewesen, mich zu bewerben.

    Natürlich ist mir klar, daß so ein Einkommenseinbruch recht krass ist und abgeschafft gehört es absolut, daß man ohne daß man was falsch gemacht hat plötzlich rausgworfen werden kann. Gerade als Pfarrer. Weil, wie Sie sagen: Als Arbeitgeber kommt ja sonst niemand in Frage, außer man macht sich "selbstständig". Aber wer will schon seine eigene Freikirche starten?

    Nochmal zur Statistik: Vielleicht sollte sowas mal angegangen werden. Mit Zahlenmaterial kann man womöglich mehr Druck auf die Synoden erzeugen, und mit einer Sammlung von Beispielfällen nochmal mehr. Nur so ein Gedanke. Man hat ja innerkirchlich nicht nur den Rechtsweg, man hat auch den politischen Weg.

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  7. In unserer kleinen Landeskirche versuchte die Kirchenleitung es sogar mit einem Superintendenten. Voller Verfahrensfehler - da konnte auch das hauseigene Verwaltungsgericht nur Stop sagen.

    Aber auch hier ist es so dass unter Pfarrern verschämtes Schweigen herrscht und die übliche Methode der Gerüchte: Man lasse wen, der im Klassenvorstand ist (Kirchenkreisleitung) ominös verlauten "gewisse Dinge über die wir im Interesse des Betroffenen hier nicht reden dürfen machten einen solchen Schritt leider unumgänglich - Sie wissen ja"...

    Da spielt es keine Rolle, dass die Geheimhaltung der Verfahrensunterlagen regelmäßig nicht etwa von den Betroffenen gewollt ist sondern gegen ihren Willen von der Kirchenleitung herbeigeführt wird.

    Das gerade macht auch das Mobbing darin aus: Vorwürfe, über die selbst der Betroffene nicht reden darf wenn er nicht zusätzlich Disziplinarverfahren und weitere Gehaltseinbußen riskieren will.

    Die Landessynode hat es im Fall des betroffenen Superintendenten trotz heftiger Proteste aus seiner Gemeinde und seiner Klasse (= Kirchenkreis) übrigens abgelehnt, sich damit zu befassen. Der Vorstand der Synode sitzt in der Kirchenleitung - ein Schelm, wer.....

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